Anmerkungen

1. Ergänzende Nachträge wurden mit vorgestelltem "*" eingereiht bzw. nach einleitendem "Nachtrag" an den betreffenden Artikel angefügt, Korrekturen durch Nachträge kursiviert.

2. Die Beispiele aus li Muisis beim Osteranfang beweisen, dass man auch für diesen die Formel verwendete anno incarnationis domini.

3. Bresslaus Untersuchungen in Urkundenlehre II. werden hier mehr Licht verbreiten, wie denn überhaupt diese Angelegenheit mehr Sache der Diplomatik als der Chronologie ist.

4. Diesem Gebrauche gehört demnach wohl das Datum an: 1568 3 Avril avant pasques stile de Besancon (Publ. de Luxemb. 36. 412)

5. Etwas gegen die Beweisführung Engelmanns bringt v. Buchwald (Fürsten- und Bischofsurk. 316, 217) vor. Ich habe sie nicht im Einzelnen geprüft. E. 's Beweisführung für Bremen (Mitth. IX, 467 ff.) ist völlig verfehlt und irrig.

6. Ducange (cd. Henschel II, 169. 191) führt Beispiele an, wo diese synonymen Ausdrücke auch für Sonntag Septuagesima gebraucht werden, ebenso Hampson II, 43, der auch für Sonntag Sexagesima ein Beispiel angiebt; auch für die Anfänge der Adventsfasten wird carnisprivium gebraucht.

7. Ich bemerke, dass fast sämmtliche ältere Chronologen es auf den Sonntag Estomihi beziehen, jedoch alle, ohne einen Beweis oder Grund dafür anzugeben.

8. Vgl. Busson, Göttinger gel. Anzeigen. 1872, S. 1976 und den von Kaltenbrunner im III. Rande des Neuen Archivs für ält. deutsche Geschichtskunde veröffentlichten Kalender.

9. Von den deutschen Bearbeitungen hat Fr. Pfeiffer im Serapeum XIV, 145 eine Uebersicht gegeben. Die lateinischen finden sich von mir (wenn auch lange nicht vollzählig} in dem Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit 1870, Sp. 280 ff. und 1871, Sp. 308 ff. zusammengestellt.

10. Phil Sig.

11. Stanis.

12. Pan.

13. Bo Vin.

14. Pro Do.

15. Pro Jacin

16. Stn..

17. Cal Hed.

18. So von allen Computisten und mittelalterlichen Kalendern überliefert.

19. Die Urkunde nr. 35 des Mecklb. Urkb. Bisch. Wiggers von Brandenburg nennt Regulares XXXVIII.

20. Daneben noch eine transfixio Marie am Freitag oder Sonnabend nach Fronleichnam oder fest am 7. Juli nach verschiedenen Missalen.

21. Beda sagt de temp. ratione c. 51: Cum suas quaeque anni dies habent concurrentes, hae quae in circulo adfixae concurrentes sunt specialiter quae sit nono kal. Aprilium feria designant. Kalender sagen auch zum 24, März quota hic est feria tot eo anno concurrentes sunt. Ueber den Grund, weshalb gerade der 24. März gewählt ist, siehe v. d. Hagen, Observ. in Chron. Prosperi 203. Die Gleichheit des Sonntagsbuchstabens vom 24. März und 1. Sept. legt die Vermuthung nahe, dass die Concurrenten der Wochentag des byzantinischen Jahresanfanges ursprünglich waren. In dieser Anwendung war die Bezeichnung epacte solis gerechtfertigt.

22. Busson meint Gött. gel. Anz. 1872, S. 1795, man habe hie und da bei mense exeunte nach römischer (Kalenden} Zählung gezählt. Solche Daten sind z. B. die sabati qui fuit duodecimus exeunte Madio 1160 (Font. rer. Austr. II, 5, 27); 1183 die sabati qui fuit quartus decimus exeunte mense Junii (ebd. 49). Solcher Daten sind in der genannten Quelle unter den ersten etwa 50 Beispielen mit exeunte mense und dem Wochentage drei, während vier völlig falsche sich darunter befinden (z. B. 1192 die Veneris decimo exeunte Septembri, 119; 1208 sabbato tertio exeunte mense Novembris. 175), die übrigen aber ganz regelmässig sind. Wir dürfen also auch bei den dreien wohl eben solche Fehler, wie bei den vier völlig falschen - also Rechenfehler, Schreibfehler oder Abschreibefehler - annehmen

23. Trotz der deutlichen Beispiele wird stante Scr. XIX, 331, 332 für intrante erklärt.

24. Auch allgemeine Ausdrücke finden sich im Deutschen: 1282 zu angenden Abrillen (Rudolf v. Habsb., Böhmer, Reg. nr. 1199); Spurckel anganck 1382 (Publ. de Lux. 24, 194); ze ingaenden Maigen 1296 (Mon. Zoller. I, 103); dann Daten mit Ferienbezeichnungen: geben an dem nechsten sambstag vor ingenden Maigen 1370 (Helwig); 1429 uf mentag vor ingendem brachot, uf mentag nach ingendem brachot (Geschichtsfr. d. 4 Orte 43, 31 und 32); an der mittwoche nach dem daz der merze waz angegangen 1309 (Baur, Hess. Urk. I, 343); 1372 des nehesten zystages nach sante Petersdage ewest anegande (Publ. de Lux. 33. l02); an dem nachsten dinstag nach inganden Merzen 1359 (Argovia V, 152); des Sonnendags na ingang Maerte 1296 (v. Mieris); sogar geben ze Neuwenburg an dem nähsten sunnentag nach usgenden Mayen 1370 (Helwig); 1295 an dem nunten tage vor inganden Mercen (Fürstenb. Urkb. I, 324). Aehnlich sind die allgemeinen Daten principio mensis Maji 1297 (Westfäl. Urkb.); a principio fere Maji mensis 1039 (Chron. mont. Casin., Scr. VII, 672).

25. Ueber die dem frühesten Mittelalter angehörigen Consulatsdaten und die Datirung nach dem Consulat des Basilius siehe die Tafel in Rossi, Incr. Christ. Romae saec. Vll. antiq. I, 587 und Holder-Egger im Neuen Archiv I, 347.

26. Ueber diese Datirung Justins und seiner Nachfolger nach Consulatsjahren siehe Jaffe, Bibl, rer. Germ. III, p. 17.

27. Pertz Archiv X, 280.

28. Dieses wurde dann fälschlich de gelesen, so: Bonelli, Notizie istorico-critiche di Trento 111, l, 80 ff.

29. Nicht zu verwechseln mit dingtag, dingetag = Gerichtstag.

30. Der Herausgeber (Hoffman) hat die ganze Thatsache nicht erkannt, und sind darum alle seine Daten nach Pfingsten nachzuprüfen. Die Angelegenheit wäre eines eingehenden Studiums wohl werth, zumal da diese Schaltungsweise nach Reichstagsacten V, 435. 662 (auch hier falsch reducirt) noch im 15. Jahrhundert vorkommt. Auffallend ist die Abneigung gegen den Introitus Deus in adjutorio, der 1325, 1326, 1325 weggelassen ist. Bei 1326, wo vier dicit dominus zum Schluss folgen, ist gar kein Grund ersichtlich.

31. In Kalendern heisst es darum zum 22. März: Quota hic est luna, tot eo anno epacte sunt (so im Necr. de Granges, Mem. de la Suisse romande XVIII, 315).

32. De ratione temp. c. 48.

33. Siehe hierüber Sickel in „Die Lunarbuchstaben" etc., Sitzungsber. der Wiener Akad. 1862, S. 188. Für die Datirung, ebenso wie für die praktische Mondalterberechnung sind die mit diesem Septemberanfang zusammenhängenden Regulares lunares mensium ohne Bedeutung.

34. Das einzige Beispiel Städtechr, XIV, 843, wo in dem vastavent wirklich Invocavit bezeichnen würde, ist eine ungenaue Nachricht über die Schlacht bei Grandson.

35. Anmerkungen wie Glossar verkennen die Sachlage.

36. Nicht zu verwechseln mit kerssmisse (niederd.) für christmesse (Weihnachten).

37. Daher in den nordischen Dialecten kyndelmesse = purificatio Marie.

38. In den nordischen Dialecten renselse und ähnlich.

39. In den nordischen Urkunden bebudelsesdag.

40. Hat in nordischen Urkunden den Beinamen dyre, so: vor frue dag dyre; dyre vor frue dag.

41. In nordischen Urkunden födselsdag.

42. Wenn Spiess, archiv. Nebenarb. III, -..7 für verborgen u. frauentag die Visitatio Mariae nimmt, so ist das bei unsern Doppeldatirungen, während er kein Beispiel angeben kann, ohne Werlh; II, 86 hielt er es für Aunnnciacio..

43. Reinsberg, calendrier belge 36 ff., wo mehr über diesen Tag, führt die Lesart verlorener montag als niederländisch mit gleicher Bedeutung an.

44. Die Chronologen scheiden anni cycli decemnovennalis (für die österliche Jahresform) und numerus aureus (für die dem Solarjahr accommodirte Jahresform). Im Mittelalter sind beide Ausdrücke identisch (für die accommodirte Jahresform), siehe Mondcyclus, dritte Anmerkung.

45. Dass diese sonderbare Addition so sein soll, zeigt das Datum gleicher Herkunft: zwelfhundert jar und in dem zehen und neunzigisten jar (ebd. 5).

46. Vergleiche Weinhold, die deutsche Jahrtheilung. Kieler Univ. -Schrift von 1862.

47. Ich mache darauf aufmerksam, dass Michael wie Georg drachentödtende Gestalten sind.

48. Durch diese Verschiedenheit der Jahreszeitanfange fällt der Martinstag bald in den Herbst, bald in den Winter, und Petri Cathedra bald in den Lenz, bald in den Winter.

49. Behufs der Osterberechnung war die Kirche schon von dem Julianischen Kalender abgewichen, indem sie das Frühlingsäquinoctium auf dem 21. März feststehend annahm.

50. Die beiden Solstitialpunkte Cäsars, der 24. Juni und 25. Dec., verblieben sowohl wegen der Wichtigkeit der Feste an sich, als wegen deren Allegorie (Johannes sagte von Christus: Ich muss abnehmen, er aber muss zunehmen).

51. Lilius hatte (als auf einen Tag zu setzende Epakten) 0 = 30 und 29 gewählt, die päpstliche Kommission entschied sich aus Gründen für 25 und 24. Die Gründe sind von Kaltenbrunner in den Sitzungsber. d. Wiener Akad. 87, 500 ff. wiedergegeben ; für 1900 bis 2199 tritt die 25 neben die 26.

52. Eine Absicht von Lilius, um sicher zu sein, dass Ostern nie vor den wahren Vollmond falle.

53. Die letzte Rubrik ist der Gregorianischen Epakte gewidmet (siehe den Artikel Immerwährender Gregorianischer Kalender).

54. Bresslau, Urkundenlehre I, 831.

55. Für päpstliche und Kaiser-Kanzlei wird Bresslau im II. Bande seiner Urkundenlehre den Gegenstand erschöpfen.

56. Nähere Nachweise siehe bei Busson in Gött. gel. Anz. 1872, S. 1791.

57. Noch der Kalender eines gedruckten Breviers der Diöcese Rouen aus dem Ende des XV. Jahrh. hat beim 24. Sept. hic incipiuntur indictiones et finiuntur. ebenso das Missal von Tarrassona von 1529 hic mutatur indictio.

58. Ladewig behauptet im Anzeiger für schweizerische Gesch. 1887, die Constanzer Diöcese habe bis zum 3. Dec. 1350 die Bedana gebraucht, bis 1357 komme kein schlagendes Beispiel vor, von da ab aber erscheine mit einer Ausnahme (1358, Nov. 9) die Romana, am 25. Dec. mit dem Jahresanfang zusammen beginnend.

59. Nach nr. 235 und 280 muss diese Urkunde nicht von MCCCXLIII, sondern von MCCCLXIII datirt sein, also 1361, Dec. 28, unter Berücksichtigung des in der Gnesener Diöcese herrschenden Jahresanfangs mit Weihnachten (s. Weihnachtsanfang ).

60. Die Psalmen sind nach der Zählung der Vulgata, die von Pa. 10 an eine Einheit weniger beträgt, angegeben.

61. Es soll hier nicht unbemerkt bleiben, dass das Missale von Freising (1492. 4°), von Minden (1513. fol.) und von Prag (1522. fol) Domine in tua als Messeingang der Dominica post octavas corporis Christi angeben; ob ein Irrthum zu Grunde liegt (statt infra)? Ein Sonntag infra octavam c. Ch. ist nicht angegeben. Nachher wird mit Dom. secunda etc. ohne weitere Angabe von post... weitergezahlt.

62. Die Psalmen sind nach der Zählung der Vulgata, die von Ps, 10 an eine Einheit weniger beträgt, angegeben.

63. Hierüber siehe Kuhn, Märkische Sagen 331.

64. Das jüdische Jahr ist nicht bei dem christlichen Jahre, in welchem es beginnt, sondern bei dem folgenden, in welches es zum grösseren Theile fällt, vermerkt. Vom Jahre 1583 ab ist Gregorianische Rechnung zur Anwendung gebracht.

65. Dies wird fälschlich von Boos, Worms. Urkb, l, 344. II, 36. für Sept. 14 genommen.

66. Genaueres darüber siehe in Sickels Aufsatz "die Lunarbuchstaben in den Kalendarien des Mittelalters" in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie von 1862.

67. Hier sieht X statt IV in meiner Vorlage. Ich habe ausserdem bei 1224 C in E verbessert und hie und da die Angaben der gleichmäßigen Ordnung halber umgestellt.

68. So in meiner Vorlage.

69. Der Bamberger Kalender überschreibt die Columne dieser Buchstaben: die ungewisz zeit.

70. Dass auch in Klöstern die cena vor dem completorium kam, lernt man aus Martene, De ant. eccl. ritibus III, 300.

71. Ueber diese Aera siehe V. de Buck, Determination de l'ere de la province en Mauretanie in der Collection de precis historiques. Bruxelles, Sept. 1854.

72. Copialbücher etc. thuen es schon vor dem 15. Jahrh., und häufig nur durch ein etc., da hier das Jahrhundert aus der Stellung und dem Zusammenhange der Urkunden leicht zu ergänzen ist. Bei Briefen fand es ebenfalls schon im 14. Jahrh. statt.

72a. Selbstverständlich sind verschiedene Abweichungen von den einzelnen Kalenderschreibern gemacht worden

73. Ich bemerke vorweg, dass hier nur von dem Mondalter nach dem 19jährigen Cyclus die Rede ist. Das Mondalter des 84jährigen Cyclus ist mit Hülfe der bei Krusch, der 84jährige Mondcyclus S. 1-8 ff., gegebenen Hülfsmittel zu berechnen.

74. man nennt die 30tägigen Mondmonate auch volle, die 29tägigen hohle. Es ist aber nicht rathsam, da bei den Sonnenmonaten die Römer die ungraden als volle, die graden als hohle zählten, die Griechen aber umgekehrt. Grade und ungrade schliesst jeden Zweifel aus.

75. Beda begann, dem jüdischen Gebrauche gemäss, das Osterjahr mit dem Neumonde dieser Lunation, Dionysius - unzweifelhaft nach dem Vorbilde der Alexandriner - mit der luna quinta decima paschalis. Zu letzterer Ansicht scheinen auch die späteren mittelalterlichen Computisten zurückgekehrt zu sein. Sickel, Lunarbuchstaben 170.

76. Beda nennt das österliche Jahr annus secundum lunam, das accommodirte annus secundum solem, die Chronologen jene anni cycli decemnovennalis. diese numerus aureus. was im Mittelalter beides für den accommodirten Cyclus verwendet wird.

77. Siehe Sickel, Lunarbuchstaben in Sitzungsber. d. Wiener Akad. 1862, 178ff.

78. Es steht deshalb in Kalendern, die secundum Egyptiacos den saltus lune im Juli haben, bei dem 24. Nov. hic saltus lune dirimitur, da hier die Abweichung um den einen Tag aufhört.

79. Bei 1179 lune ecl. XV. kal. Septembris post octavam horam noctis dominice muss man die beiden letzten Worte übersetzen: der Nacht auf den Sonntag, denn sonst wäre doch nicht der 18. Aug. als Datum der Finsterniss angeführt.

80. Die Vorgeschichte der Gregorianischen Kalenderreform siehe in Kaltenbrunners so betiteltem Aufsatze. Sitzungsberichte der phil.-hist. Cl. der k. k. Akademie der Wissenschaften 1876, p. 355 ff.

81. S. Saltus lune.

82. Nicht selten ist es übrigens, dass man zur Bezeichnung des Endtermins der Octave sich nicht des Ausdrucks octava bedient, sondern mit der einfachen Angabe des Wochentags nach dem Feste sich begnügt, ein Gebrauch, der sich gegen das Ende des Mittelalters hin stets vermehrt.

83. Siehe die anni a passione, die man vom Jahre der Kreuzigung zählte, in Christliche Zeitrechnung.

84. Böhmer, Regesten 1246 - 1313 S. 5, sagt, Wilhelm von Holland habe für Holland (er sagt, für die Utrechter Diöcese, was Verwirrung erzeugt) das Jahr mit März 25 angefangen. Sollte es nicht Ostern gewesen sein?

85. Die Gesta sagen zwar 1233, indess ist es ein späteres Einschiebsel, irrthümlich in dieses Jahrhundert übernommen, sonst würde nicht stehen können conformans se Coloniensi eccl. Hocsemius, Gesta pont. Leod. II, 40 meldet auch die Nachricht von 1333 und Bischof Adolf von der Mark. - Schon 1166 ist der Osteranfang belegt (Lacomblet I, nr. 409).

86. Gislebertus Hasnon. (Scr. XX, 535 und sonst mehrfach) gebraucht in der Bedeutung: zur Osterzeit termino paschali für tempore paschali, welchen Ausdruck er aber auch (S. 566) verwendet.

87. 1348 war Schaltjahr, Flietro zeigt den Sonntagsbuchstaben an = F; E ist der Sonntagsbuchstabe des Osterjahrs, da es nach dem Schalttage begann. Vermuthlich gilt auch das E der zweiten Silbe in Flietro für den zweiten Sonntagsbuchstaben, dann würde AlGedo das siebenzehnte Jahr eines Sonnencyclus bedeuten. Die Tafel ist mir nicht bekannt.

88. 77.Weidenbach, verführt durch die Stellung der Quatember-Liturgie im Missale, setzte diese Quatember fälschlich nach dem 17. Sonnlag nach Pfingsten.

89. Es schwebt ihnen das Gesetz Valentinians vor, wonach es 15 Osterfeiertage (dies feriati) gab, 7 vor dem Ostersonntage, 7 nach ihm (Cod. Theod. II, 8, 2, vergl. Rossi, Inscr. Christ. urbis Romae 353).

90. Justinian ordnete durch Novelle 47 die Datirung aller Urkunden durch Regierungsjahre an, denen Consulatsjahre und Indictionen nachgesetzt werden sollten.

91. Die Urkunde Wiggers, Bischofs von Brandenburg (Mecklb. Urkb. nr. 35), nennt zum Jahre 1139 Regulares XXXVIII, also die vollen (ungetheilten) Claves terminorum.

92. Lois et actes du Gouvernement, Paris 1807, VII, 456; cf. (Fleurigeon) Code administratif de la police 1809, I, 59; s. v. Annuaire.

93. Siehe Wachsmuth, Gesch. Frankreichs im Revolutionszeitalter II, 678 ff; Schram, Hilfstafein 39.

94. Das Missale von Cambrai 1503 führt die erste Zeile so auf: Cum fit bissextus F litera bis numeratur.

95. Der 24. Febr., denn nur dieser kann hier gemeint sein, war aber im Schaltjahre eigentlich 6. exeunte Febr.

96. Im Breviertexte heisst es: in anno bissextili sicut in non bissextili celebratur festum s. Mathie die priori et non sequenti.

97. In gleicher Weise schlägt Sickel, Lunarbuchstaben (Wiener Sitzungsber. 1862), S. 156, literae feriales und literae dominicales für die beiden Anwendungen des s. g. Sonntagsbuchstaben vor. Durandus nennt die ersteren literae calendarum.

98. Bei unserer modernen Zählung der Februartage von 1 bis 28 oder 29 gilt der zweite Sonntagsbuchstabe erst vom 1. März ab.

98a. Ueber die Art der Auffindung des Jahressonntagsbuchstaben im 84jährigen Cyclus mittelst der Cancelli feriarum siehe Krusch, 84jähr Ostercyclus. Sie ergeben den Wochentag des 1. Jan. eines jeden Jahrs, wobei A, der jüdischen Woche gemäss, gleich Sonnabend u. s. f. - Ueber eine computistische Tafel, que incepit algedo, die muthmasslich zum Auffinden des Sonntagsbuchstaben diente, siehe unter Osterkerze.

99. Scrupula judaica (helakim) werden die 1080 Theile der jüdischen Stunde genannt.

100. Ducange führt auch eine, dem französischen Mittelalter eigentümliche Eintheilung, nach 3 candele (chandelles de nuit) an, die jede ein Drittel der Nachtzeit währte.

101. So wird ein Seelgeräth mit allen tagzeiten gestiftet, wenn der Priester bei allen Stundengebeten des Verstorbenen gedenken soll. Gewöhnlich ist es eine Vigilie (mit neun letzen, novem lectiones) am Abend (des Nachts, daher Nocturn) und eine Seelenmesse am Morgen.

102. Ueber die Aera der Gründung und die vielen abweichenden Ansichten darüber, sowie die practische Bethätigung derselben siehe Mommsen, röm. Chron. im 4. Abschnitt: die römische Königstafel. Umrechnungstabellen der Jahre der Stadt (V. Z.) bis 500 auf Olympiaden, Seleucidenjahre und christliche Zeitrechnung bieten die Paralleltabellen zur griechisch-römischen Chronologie, Leipzig (Teubner) 1874. Matzats, Soltaus und Seecks zum Theil sich widersprechende neuere Untersuchungen sind für die Forscher in alter Geschichte zwar unentbehrlich; hier genügt es, die Namen genannt zu haben.

103. Dieses hat den Anfang mit dem 21. März, daher sind seine Zahlen bis zum 1. Sept. um eine Einheit höher.

104. Selbstverständlich ist es, dass auch Daten vorkommen wie 1264 septimana ante ramos palmarum (Arnold. Chron. Londin, Scr. XXVIII, 538).

105. Dass Pfinztag von pente = feria quinta herkäme, ist noch nicht sicher bewiesen